AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der alpinacos AG, mit Sitz in Büron LU | Version 2 im Januar 2025
- Geltungsbereich
Die alpinacos AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts und spezialisiert auf die Entwicklung, Herstellung und Abfüllung von Produkten der Kosmetik. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der alpinacos AG und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die alpinacos hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.Die alpinacos AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es sind die AGB in der jeweils aktuell gültigen Fassung anwendbar. - Vertragsschluss
Die Offerten der alpinacos AG sind freibleibend und können daher von uns jederzeit widerrufen werden. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Übermittlung einer Bestellung vom Kunden an die alpinacos AG zustande. Der Kunde akzeptiert mit Abschluss eines Vertrages diese AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden, welcher Art auch immer, die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang nicht anwendbar.Eine Bestellung kann innerhalb von zehn (10) Werktagen von der alpinacos AG angenommen werden. Ein Vertrag kommt ausschliesslich durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Leistung seitens der alpinacos AG zustande. Mitteilungen per Telefax oder E-Mail genügen diesem Schriftformerfordernis. - Rechte an Unterlagen und sonstigen Informationen
An sämtlichen im Zusammenhang mit einem Auftrag dem Kunden überlassenen Unterlagen und offenbarten Informationen werden die Eigentums- und Immaterialgüterrechte der alpinacos AG vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor der Weitergabe von Unterlagen oder sonstigen Informationen an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der alpinacos AG.Sämtliche Immaterialgüterrechte, die als Folge der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien neu entstehen, stehen ausschliesslich der alpinacos AG zu. Davon ausgenommen sind geringfügige Änderungen/Anpassungen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Formulierungen. Die Rechte an den geringfügig geänderten/angepassten Formulierungen verbleiben beim Kunden. - Rezeptur
Die Rezeptur bleibt im Eigentum der alpinacos AG, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. - Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Formulierungen und Vertragsleistungen der alpinacos AG entsprechen der anwendbaren schweizerischen und europäischen Gesetzgebung.Die alpinacos AG übernimmt keine weitere Gewährleistung oder Haftung. Bei Exporten ist der Kunde allein dafür verantwortlich, die lokalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er muss uns rechtzeitig über Vorschriften informieren, die von den Schweizer Bestimmungen abweichen, und erforderliche Anpassungen ausdrücklich anfordern.Bei Formulierung oder Materialien und/oder Packmittel, die der alpinacos AG durch den Kunden beigestellt werden, liegt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher anwendbaren (in- und ausländischen) gesetzlichen Bestimmungen beim Kunden. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Bekanntmachungen an die Verbraucher, selbst wenn durch die alpinacos AG entwickelte Formulierungen eingesetzt werden (Produktangaben, Produktanpreisungen etc.).Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ggf. ein Product Information File (PIF) zu erstellen oder die alpinacos AG mit dessen Erstellung zusätzlich zu beauftragen. - Gesetzliche Vorgaben / Non-OTC
Die von der alpinacos AG hergestellten Produkte erfüllen die Vorgaben der schweizerischen Gesetzgebung (Kosmetikverordnung; VKos) und der EU-Kosmetikverordnung (Nr. 1223/2009). Zudem erfolgt die Produktion nach den Standards von Cosmetics Good Manufacturing Practice (GMP) – ISO 22716 und ISO 9001.Demgemäss kann die alpinacos AG keine Produkte gemäss den FDA/OTC Vorgaben herstellen und abfüllen. Zudem können keine Dokumente für Produkte, welche Pharma-GMP Richtlinien unterliegen, hergestellt oder abgefüllt werden.Die alpinacos AG lehnt jegliche Haftung für die Inverkehrbringung ihrer Produkte in Märkten mit von den europäischen bzw. schweizerischen Vorschriften abweichenden Gesetzgebungen ausdrücklich ab. Der Kunde trägt das alleinige Risiko, wenn die Produkte in solchen Märkten vertrieben werden. - Rücktritt bei aussergewöhnlichen Umständen
Für den Fall, dass aussergewöhnliche und durch die alpinacos AG nicht zu verantwortende Umstände oder Ereignisse (Rohmaterialverknappung, Streiks, Säumnisse von Unterlieferanten etc.) die Auslieferung verhindern oder verzögern oder zu Verteuerungen bei der Herstellung führen, behält sich die alpinacos AG das Recht vor, ohne Entschädigungspflicht, durch unverzügliche und schriftliche Mitteilung an den Kunden, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde die durch die Verhältnisse bedingten Preiserhöhungen oder Auslieferverzögerungen nicht genehmigt.Kosten, welche durch bereits erbrachte Vorleistungen und/oder mit Lieferanten eingegangene Verträge entstehen (z.B. Beschaffung Rohstoffe, Verpackungen etc.), sind durch den Kunden zu tragen. - Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MwSt., zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders angegeben. Preisangaben und Spezifikationen in Preislisten, Prospekten, Internetangeboten oder dergleichen sind unverbindlich.Ändert sich die von der alpinacos AG angewandte Grundlage der Preisberechnung zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung durch nicht vorhersehbare Umstände (insbesondere Währungsschwankungen und Lieferantenpreise), ist die alpinacos AG berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.Nicht im Preis inbegriffen ist die Erstellung eines Product Information File (PIF). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ggf. ein PIF zu erstellen oder durch die alpinacos AG gegen entsprechende Kostenübernahme erstellen zu lassen.Der Kunde kann Gegenforderungen mit Forderungen der alpinacos AG ohne deren schriftliche Zustimmung nicht verrechnen.
Die alpinacos AG ist berechtigt, bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen nach erster Mahnung ohne Entschädigungspflicht, ausstehende Auslieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen und von der weiteren Auftragserfüllung abzusehen. Schadenersatz seitens der alpinacos AG bleibt vorbehalten. - Lieferkonditionen
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der alpinacos AG. Die alpinacos AG ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen.Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Es gilt das in der Bestellung genannte Lieferdatum. Die alpinacos AG ist dafür besorgt, Lieferfristen einzuhalten, diese können aber nicht garantiert werden. Lieferverspätungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz oder sonstigen Leistungen.Kann die alpinacos AG aufgrund von Ereignissen, welche die alpinacos AG nicht zu vertreten hat, die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, so ist die alpinacos AG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die alpinacos AG behält sich diesfalls auch das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
Nutzen und Gefahr gehen mit Ankunft der Lieferung am vereinbarten Lieferort (auf der Bestellung) auf den Kunden über. Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, welche die alpinacos AG nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr am ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Kunden über.
Logistikkosten, welche nicht schriftlich und explizit vereinbart wurden, können der alpinacos AG nicht in Rechnung gestellt werden.
Bei Abholung der Ware / Lieferung durch den Kunden ab Rampe, muss die Ware bis spätestens 5 Arbeitstage nach bestätigtem Abholtermin erfolgen. Ansonsten werden die Lager- haltungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt. - Mehr- oder Minderlieferungen
Quantitative Abweichungen von bis zu 10% der bestellten Menge an Vertragswaren stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Die Fakturierung erfolgt entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge. - Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Waren behält sich die alpinacos AG vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erfüllt hat. Die alpinacos AG ist berechtigt, eine entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Eigentumsübertragung der Waren vom Kunden auf einen Dritten, tritt der Kunde alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Dritten an die alpinacos AG sicherungshalber ab. - Mehrkosten bei verspäteter Materialanlieferung/-freigabe durch Kunden
Für jede Änderung der Produktionsplanung, die durch eine verspätete Anlieferung und/oder Freigabe beigestellter Materialien (Rohstoffe, Komponenten) verursacht wird, stellen wir einen Betrag von CHF 500.00 in Rechnung. - Produktionsausschuss und Restbestände
Die bei der Produktion unvermeidlich anfallenden Materialverluste (Rohstoffe, Packmittel) gehen zu Lasten des Kunden. Da wir Rohstoffe und Verpackungsmaterial in Mindestmengen und/oder definierten Gebindegrössen beschaffen müssen, können Restbestände anfallen. Diese Restbestände werden dem Kunden nach Abschluss der Produktion oder zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt. - Lagerkosten
Fertiggestellte Vertragswaren lagert die alpinacos AG bis zu fünf (5) Werktage kostenfrei. Danach werden Lagerkosten in Rechnung gestellt. Die Kosten der Lagerung von grösseren Mengen an Rohstoffen und/oder Verpackungsmaterial zwischen einzelnen Aufträgen hat der Kunde zu tragen. - Gewährleistung und Mängelansprüche
Die angebotenen Produkte verlassen die alpinacos AG in einwandfreiem Zustand und können grundsätzlich weder zurückgesandt noch umgetauscht werden. Davon ausgenommen sind ausschliesslich falsch gelieferte Waren oder solche, welche nicht mängelfrei beim Kunden eintreffen sollten. Der Kunde oder der von diesem bezeichnete Empfänger der Vertragsware hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Werktagen schriftlich anzubringen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren und nachträglich festgestellt werden, hat der Kunde innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Kenntnis vom Bestehen des Mangels schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Beanstandung von Mängeln hat unter Angabe der Gründe sowie der Auftrags-, Chargen- und Rechnungsnummern sowie Zurverfügungstellung entsprechender Muster zu erfolgen. Die alpinacos AG haftet nicht für Mängel, welche auf die vom Kunden beigestellten oder gemäss seinen Angaben bei Dritten bezogenen Rohstoffe und/oder Packmittel oder auf die Spezifikationen des Kunden zurückzuführen sind. - Haftungsbeschränkung/-ausschluss
Die Haftung der alpinacos AG bei Vertragsverletzung, insbesondere Mangelhaftigkeit der Vertragsware oder Mangelfolgeschäden (Betriebsverlust etc.), ist beschränkt auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Im Weiteren schliesst die alpinacos AG, soweit gesetzlich zulässig, jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung aus. Die Haftung für Hilfspersonen ist aufgehoben. - Versicherung
Jede Partei hat für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Schäden abzuschliessen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben können. - Datenbearbeitung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die geschäftliche Beziehung erforderlichen oder sich daraus ergebenden Informationen zum Zweck der Abwicklung des Vertragsverhältnisses durch die alpinacos AG unter Einhaltung der in der Schweiz anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet werden. - Sprachversionen
Die AGB können in deutscher und englischer Sprache abgefasst werden. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgeblich. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. - Anwendbares Recht
Diese AGB bzw. das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der alpinacos AG unterliegen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss (i) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) und (ii) der kollisionsrechtlichen Normen. - Betreibungsort und Gerichtsstand
Zahlungs- und Betreibungsort (Letzterer nur bei Kunden mit ausländischem Sitz bzw. Wohnsitz) sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sarnen, Obwalden, Schweiz. Die alpinacos AG hat allerdings das Recht, den Kunden alternativ bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.